Gesetzlicher Ferienanspruch
Das Obligationenrecht garantiert mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr, für Arbeitnehmende bis zum 20. Altersjahr fünf Wochen. Viele Gesamtarbeitsverträge sehen fünf oder sechs Wochen vor.
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DEIN ERGEBNIS
Live berechnetVerbleibende Ferientage
17 Tage
Teilzeit und Eintrittsmonat sind anteilig berücksichtigt
Der Ferienrechner zeigt deinen Ferienanspruch und die verbleibenden Ferientage – auch bei Teilzeit und bei Eintritt während des Jahres.
Das Obligationenrecht garantiert mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr, für Arbeitnehmende bis zum 20. Altersjahr fünf Wochen. Viele Gesamtarbeitsverträge sehen fünf oder sechs Wochen vor.
Der Ferienanspruch bleibt in Wochen gleich, die Anzahl Ferientage richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche. Bei drei Arbeitstagen und fünf Wochen sind es also 15 Ferientage.
Wer während des Jahres eintritt oder austritt, erhält den Anspruch anteilig pro angefangenem Monat. Der Rechner zieht bereits bezogene Tage direkt vom anteiligen Guthaben ab.