Pausen nach Schweizer Arbeitsgesetz
Das Arbeitsgesetz schreibt ab 5,5 Stunden Arbeit 15 Minuten Pause vor, ab 7 Stunden 30 Minuten und ab 9 Stunden eine Stunde. Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
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Das Arbeitsgesetz schreibt ab 5,5 Stunden Arbeit 15 Minuten Pause vor, ab 7 Stunden 30 Minuten und ab 9 Stunden eine Stunde. Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
Der Feierabend ergibt sich aus Arbeitsbeginn plus Soll-Arbeitszeit plus allen Pausen. Die Wochenübersicht zeigt, wie viele Plus- oder Minusstunden sich gegenüber deinem Soll ergeben.
Für Büro- und Verkaufspersonal liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 45 Stunden, für die übrigen Arbeitnehmenden bei 50 Stunden. Übliche Vertragspensen liegen zwischen 40 und 42,5 Stunden.